Hörurlaub

Hörsinnig gut
ist Urlaub, der Erholung und Sicherheit bietet. Gutes Hören gibt Sicherheit und entspannt.
Bieten Sie Ihren Gästen einen besonderen Service: Hörkomfort.
Erschließen Sie sich die Zielgruppe der hörgeschädigten Urlauber. 

Kommunikation braucht  Licht

Hörurlaub - Netzwerk Hören NRW ist eine Initiative des
Cochlea Implantat Verband NRW e.V.  www.civ-nrw.de
Regionaler Selbsthilfeverband

mit rand 350 CIV NRW Logo grün


 

 

Eine andere Art von Stille

Als Hörgeschädigter einen Urlaub zu verbringen ist zum Glück nicht unmöglich.
Allerdings eine Unterkunft zu finden, die auf Hörgeschädigte eingestellt ist, wird zum Suchspiel.
Die meisten Herbergen sind technisch nicht auf Schwerhörige eingestellt.
Die Suche im Netz bringt kaum verwertbare Ergebnisse. Einige Ergebnisse, mit den Worten „Hotel“ und „Hörgeschädigte“ als Suchanfrage ergaben Verlinkungen zu Hotelbewertungen, worin auf die Lautstärke im Hotel hingewiesen wurde. Sehr laut, nur gut geeignet für Hörgeschädigte oder ähnliche blöde Aussagen waren dort zu lesen.
Selbst wenn Hotels eine Barrierefreiheit für Hörgeschädigte anbieten, scheint diese für Suchmaschinen nicht als relevantes Keyword angegeben zu sein.

 

HörUrlaub
Millionen Menschen in Deutschland sind schwerhörig und tragen Hörgeräte, etwa 50.000 an Taubheit grenzend Schwerhörige sind mit einem Cochlea Implantat (CI) versorgt.

 

Infos für Beherbergungsbetriebe
Wie können Beherbergungsbetriebe Hörsinngeschädigte unterstützen und für ihre Einrichtung interessieren?

 

Infos für Touristinformationsstellen
Urlauber haben viele Fragen, die sie als Touristinformationsstelle mit kompetenten Angestellten gerne beantworten. Doch wie bei Schwerhörigen?

Stadt- und Museumsführungen
zeigen Sehenswürdigkeiten, die erklärenswert sind. Doch Hörgeschädigte können diese Erklärungen gar nicht oder nur teilweise akustisch verstehen.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gab am 31. Mai 2012 bekannt: "Barrierefreiheit soll Markenzeichen des Tourismus in Deutschland werden."

Ein hehres Ziel, aber bisher kaum umgesetzt. Es gibt viele Arten von Behinderung und nicht immer ist Barrierefreiheit möglich, z.B. kann es evtl. wirtschaftlich oder denkmalamtlich nicht möglich sein, einen Aufzug in ein denkmalgeschütztes Gebäude nachträglich einzubauen.

Wir befassen uns auf dieser Page aber speziell mit der Barrierefreiheit im Bereich der Hörsinnbeeinträchtigung. Auch hier können Maßnahmen wirtschaftlich oder bautechnisch nicht immer durchgeführt werden. Trotzdem kann fast immer ein Mindestmaß an Hörkomfort für Gäste erzielt werden.
Es gibt verschiedene Normen, die sich mit der Barrierefreiheit befassen, zu nennen wäre vorrangig die DIN 18040-1 bis 3. Die Einführung der Norm bzw. einzelner Punkte in die Technischen Baubestimmungen obliegt jedem Bundesland einzeln. In der DIN 18041 gibt es beisielsweise den Bereich "Hörsamkeit in Räumen".

Der CIV NRW

Der Cochlea Implantat Verband NRW e.V. (CIV NRW) CI- Selbsthilfe Verband
ist einer der Regionalverbände der Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V.
Der CIV NRW e.V. ist unabhängig, neutral und gemeinnützig.
Informationen zum Verband unter: www.civ-nrw.de 
Eine unserer satzungsmäßigen Aufgaben ist die Öffentlichkeitsarbeit mit der Forderung zur
Barrierefreiheit aller Hörgeschädigten.
Auf unserer Seite  www.hoerurlaub.de (
www.reisen-und-hoeren.de) informieren wir über Reisen mit Hörbeeinträchtigung.
Es können sich hörfreundliche Betriebe eintragen.
Machen Sie mit.

Alle Angaben ohne Gewähr!
Copyright by Peter G.A. Hölterhoff