von hinten klReisen mit Hörgerät ist im Normalfall kein Problem. Trotzdem sollten Sie einige Dinge beachten.
Lassen Sie Ihre Einstellungen vor Ihrem Urlaub überprüfen.
Es ist auch ratsam, den Begriff „Hörgeräte“ in der jeweiligen Landessprache zu kennen.
Mitnehmen sollten Sie:

 Ausreichend Ersatzbatterien entsprechend dem Verbrauch, auch wenn es sich um wiederaufladbare Hörgeräte handelt

Extra Schallschläuche und Ohrstücke, Audioschuh, SportClip und anderes an die Hörgeräte ansetzbare Zubehörteile

Trockenbox und –kapseln, auch wenn das Ladegerät eine Trocknungsfunktion besitzt

Fernbedienung, ebenfalls mit Ersatzbatterien

Reinigungszubehör, z.B. Tücher

Mobiltelefon, das mit dem Hörgeräte kompatibel ist

Licht- und Vibrationswecker Alarmwecker

Verstauen Sie auch einen Teil des Nötigsten im Handgepäck, wenn sie mit dem Flugzeug reisen. Hierzu zählen insbesondere Hörgerätebatterien.
Quelle: www.meinhoergeraet.de

Der CIV NRW

Der Cochlea Implantat Verband NRW e.V. (CIV NRW) CI- Selbsthilfe Verband
ist einer der Regionalverbände der Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V.
Der CIV NRW e.V. ist unabhängig, neutral und gemeinnützig.
Informationen zum Verband unter: www.civ-nrw.de 
Eine unserer satzungsmäßigen Aufgaben ist die Öffentlichkeitsarbeit mit der Forderung zur
Barrierefreiheit aller Hörgeschädigten.
Auf unserer Seite  www.hoerurlaub.de (
www.reisen-und-hoeren.de) informieren wir über Reisen mit Hörbeeinträchtigung.
Es können sich hörfreundliche Betriebe eintragen.
Machen Sie mit.

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