Diese Tipps sind hilfreich, wenn Sie mit dem Flugzeug reisen
(oder irgendwo anders die Sicherheitskontrollen passieren müssen).

Haben verschiedene Fluggesellschaften bestimmte Vorschriften für Hörimplantate?

Viele Menschen mit Hörimplantaten fliegen regelmäßig ohne das geringste Problem. Sicherheitshalber sollten Sie sich dennoch im Voraus bei der Fluggesellschaft informieren, ob gewisse Vorschriften für Hörimplantate oder Batterien vorliegen.

Zum Beispiel schreibt die Federal Aviation Administration (FAA) in den USA vor, dass sämtliche Batterien oder Batterieladegeräte, die Lithium enthalten, nur im Handgepäck mitgeführt und nicht in den Frachtraum des Flugzeugs geladen werden dürfen – außer, sie befi nden sich in einem elektronischen Gerät.
Der Grund: Sie stellen ein potenzielles Brandrisiko dar, das im Frachtraum schwieriger einzudämmen wäre als in der Kabine.

Benutzen Sie die Telefonspule

Achten Sie auf das Telefonspulen-Symbol, wo immer Sie hingehen. Sie finden es an Flughäfen, Reiseterminals und Hotelschaltern. Dieses Zeichen bedeutet, dass der Bereich mit einer Hörschleife ausgestattet ist. So können Sie Ihr Gespräch mit dem Reisebüro oder die aktuellen Reiseinformationen besser verstehen.

Informieren Sie das Flughafenpersonal über Ihr Cochlea-Implantat

Wenn Sie am Flughafen einchecken, teilen Sie dem Flugbegleiter mit, dass Sie ein Hörimplantat tragen, damit er diese Information in Ihr Reiseprofil aufnehmen kann.
Bewahren Sie Ihre Patienten-ID-Karte in Ihrer Brieftasche auf.
Wenn Sie allein reisen, teilen Sie dem Flugbegleiter mit, dass Sie schwerhörig sind. Bei einem Notfall weiß er, dass Sie möglicherweise nicht alles über die Overhead-Lautsprecher hören. Um festzustellen, ob Ihr Audioprozessor in den Flugmodus versetzt werden muss, prüfen Sie die Richtlinien der Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen.

Sollte ich sämtliches Zubehör für mein Implantat in meinem Handgepäck mitführen?
Ja, denn so haben Sie alles, was Sie brauchen, schnell zur Hand. Und falls Ihr Hauptgepäck verspätet eintrifft oder verloren geht, können Sie trotzdem weiterhin hören.
Muss ich meinen Audioprozessor abnehmen, bevor ich durch den Metalldetektor am Flughafen gehe?
Sie können mit Ihrem Audioprozessor durch den Metalldetektor gehen, er wird nicht beschädigt. Allerdings hören Sie aufgrund elektromagnetischer Interferenzen möglicherweise ein schwaches Geräusch. Auch der Handscanner schädigt weder das Implantat noch den Prozessor.
Dass ein Alarm ausgelöst wird, ist sehr unwahrscheinlich; im Körperscanner sind Prozessor und Implantat natürlich erkennbar.
Damit das Flughafenpersonal Ihre Situation mit dem Implantat-System auch wirklich versteht, zeigen Sie den Mitarbeitern Ihren Patientenausweis und erklären Sie, dass es sich um ein Hörimplantat handelt.
Falls Sie den Audioprozessor doch abnehmen, denken Sie daran, das Personal wissen zu lassen, dass Sie nichts hören können, bis Sie ihn wieder eingesetzt haben. Im Idealfall sollten Sie es vermeiden, den Audioprozessor den Röntgenscanner durchlaufen zu lassen, da eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dabei die Mikrofone beschädigt werden. Stattdessen können Sie darum bitten, den/die Audioprzessor(en) manuell überprüfen zu lassen. Falls Sie doch den Scanner durchlaufen, achten Sie darauf, dass sie sich in einem elektrostatisch ungeladenen Behälter, wie etwa einer Stofftasche, befinden, um eine Beschädigung durch statische Elektrizität zu vermeiden.
Muss der Audioprozessor bei Start und Landung ausgeschaltet werden?
Die Sicherheitsrichtlinien der European Aviation Safety Agency (EASA) und der FAA empfehlen, dass Fluglinien in allen Phasen des Flugs, einschließlich Start und Landung, Audioprozessoren im angeschalteten Zustand zulassen sollten. Der Hersteller empfiehlt jedoch, dies bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu erfragen. Falls Sie Ihren Audioprozessor während des Flugs doch ausschalten, lassen Sie das Bordpersonal wissen, dass Sie eventuelle Sicherheitsdurchsagen dann nicht hören können.
Wem sollte ich von meinem Implantat erzählen?
Falls Sie sich auf Ihrem Weg durch die Sicherheitskontrollen am Flughafen oder während Ihres Flugs dazu entscheiden, Ihren Audioprozessor zu entfernen oder abzuschalten, informieren Sie das Flughafenpersonal und die Flugbegleiter, dass Sie Durchsagen nicht hören können und möglicherweise Sonderinformationen benötigen.
Falls Sie sich Sorgen darüber machen, Fluginformationen zu verpassen, melden Sie sich bei der Fluggesellschaft für den Erhalt von Handy-Mitteilungen über Gate-Änderungen, Verspätungen oder Boarding-Aufrufe an. Und halten Sie Ausschau nach dem Hörspulensymbol, welches anzeigt, dass der jeweilige Bereich mit einer Hörschleife ausgestattet ist. Sie blendet Hintergrundgeräusche aus, was das Hören in lauter Umgebung erleichtert. Es ist empfehlenswert, auch z. B. Hotelmitarbeiter zu informieren, falls es zu Notfällen kommt.
Fragen Sie im Voraus, ob das Hotel über Zimmer verfügt, die für gehörlose Menschen ausgestattet sind, zum Beispiel mit einem visuellen Feueralarm oder Vibrationsweckern.
Können sich unterschiedliche Umweltbedingungen auf die Funktionen meines Audioprozessors auswirken?
Audioprozessoren wurden zur Funktionstüchtigkeit in vielen verschiedenen Umgebungen entwickelt. Nichtsdestotrotz stellt Feuchtigkeit im Allgemeinen
die größte Herausforderung dar, denn Nässe, einschließlich Schweiß, kann die Funktionstüchtigkeit von Audioprozessoren beeinträchtigen. Achten Sie also
darauf, Ihr Trocknungs- und Aufbewahrungsset zu benutzen und die grundlegenden Pflegehinweise zu befolgen. Setzen Sie Ihren Audioprozessor keiner direkten Sonneneinstrahlung aus und vermeiden Sie es möglichst, ihn extremen Temperaturen auszusetzen.
Niedrige Temperaturen können sich auf die Betriebszeit auswirken, aber wenn das Gerät hinter dem Ohr getragen wird, gilt das nur unter Extrembedingungen.

Quelle: MedEl

Der CIV NRW

Der Cochlea Implantat Verband NRW e.V. (CIV NRW) CI- Selbsthilfe Verband
ist einer der Regionalverbände der Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V.
Der CIV NRW e.V. ist unabhängig, neutral und gemeinnützig.
Informationen zum Verband unter: www.civ-nrw.de 
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